Regulierung von Gene Drive Organismen in Deutschland

In Deutschland befindet sich die politische Diskussion und die Regulierung zu Gene Drives noch ganz am Anfang. Eine offizielle Position der deutschen Bundesregierung zur Bewertung und Regulierung von Gene Drive Organismen liegt noch nicht vor.

Gentechniksicherheitsverordnung: Sicherheitsstandards für die Gene Drive Forschung

Im Sommer 2019 wurden Gene Drive Organismen erstmals in die bundesdeutsche Gentechnikgesetzgebung aufgenommen und reguliert. Die Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) legt Sicherheitsstandards für die Handhabung von GVO in Forschungslaboren fest.

Dabei werden Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen je nach ihrem Gefährdungspotential für Mensch, Tier und Umwelt einer von vier Sicherheitsstufen zugeordnet. Die Sicherheitsstufe 1 gilt für Arbeiten ohne Gefährdungspotential, während der Sicherheitsstufe 4 für Arbeiten mit hohem Gefährdungspotential gilt. Je nach Sicherheitsstufe sind unterschiedlich strenge Sicherheitsmaßnahmen bei Experimenten einzuhalten.

Laut Gentechnikgesetz (GenTG) obliegt die Genehmigung eines Forschungsvorhabens mit GVO, dessen Einordnung in eine Sicherheitsstufe und Überwachung der Sicherheitsvorgaben den Landesbehörden. Diese sind nach §10 Absatz 7 GenTG dazu verpflichtet, in diesem Prozess eine Stellungnahme der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) einzuholen.
Mangels einer einheitlichen Regelung durch die Gentechniksicherheitsverordnung hatte die ZKBS in einer Stellungnahme1 im Jahr 2016 ein Sicherheitsniveau der Stufe 2 für Arbeiten mit Gene Drive Systemen im Labor festgelegt. Diese Regelung wurde durch Inkrafttreten der Neufassung der GenTSV am 01.03.2021 abgelöst.

Durch den Beschluss des Bundesrates werden in der überarbeiteten Gentechniksicherheitsverordnung nun gentechnische Arbeiten mit GDO vorsorglich der Sicherheitsstufe 3 zugeordnet.2 Damit wird sichergestellt, dass jedes Forschungsvorhaben mit Gene Drives bei einer Aufsichtsbehörde gemeldet und vor Beginn der Arbeiten eine einzelfallbasierte Risikobewertung durch die ZKBS durchgeführt wird. Eine weitere Neuregelung durch die GenTSV sieht durch Abänderung von Artikel 1, §11, Absatz 6 vor, dass die ZKBS in Rahmen ihrer Empfehlungen an die Landesbehörde auch spezifische Sicherheitsauflagen für die Arbeiten mit GDO vorschreiben muss, um ein Entkommen und die Vermehrung von GDO in natürlichen Populationen zuverlässig zu unterbinden. Spezifische Vorgaben zu Gene Drive Systemen lassen sich nämlich auch in der Neufassung der GenTSV noch nicht aus den bestehenden gesetzlichen Kriterien ableiten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kann die Behörde die Arbeiten auf der Grundlage der Risikobewertung und der spezifischen Sicherheitsstandards einer anderen Sicherheitsstufe zuordnen.3

Diese Änderungen wurden vom Bundesrat gegen den Vorschlag der Bundesregierung beschlossen, welche ursprünglich eine grundsätzliche Einordnung von Gene Drives in die Sicherheitsstufe 2 vorsah. Umweltschutz- und Landwirtschaftsorganisationen hatten die Bundesländer u.a. in einem offenen Brief darauf aufmerksam gemacht, dass eine solche Einordnung dem Gefährdungspotenzial von Gene Drives für die Artenvielfalt nicht gerecht werde.4

Positionierung der deutschen Bundesländer

Bei seiner 9. Konferenz im September 2018 verabschiedete das Netzwerk der gentechnikfreien Regionen Europas, darunter 11 deutsche Bundesländer, eine Berliner Deklaration, in der es die nationalen Regierungen und die Europäische Union dazu auffordert, die Freisetzung von Gene Drives in der Europäischen Union zu unterbinden und sich auf internationaler Ebene, im Kontext der UN Biodiversitätskonvention und der Internationalen Union für den Schutz der Natur (IUCN), für ein Moratorium auf Gene Drive Organismen einzusetzen.5

Die Agrarminister*innen der deutschen Bundesländer forderten die Bundesregierung mit einem Beschluss der Konferenz der Agrarminister*innen (AMK) im September 2019 dazu auf, anlässlich der anstehenden halbjährigen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020, Gene Drive Organismen erneut auf die Tagesordnung der Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention (CBD) und deren Biosicherheitsprotokoll bei der COP 15 in China im Oktober 2020 zu setzen.6


Positionierung des Umweltministeriums

Das Umweltministerium äußerte sich zur der Anwendung der Gene Drive Technologie in der Natur kritisch. In einer Antwort auf einen offenen Brief von Umwelt- und Naturschutzverbänden im Vorfeld der COP 14 betonte eine leitende Mitarbeiterin des Ministeriums im September 2018, das Ministerium werde sich dafür einsetzen, Freisetzungen von Gene Drive Organismen in Deutschland oder Europa zu unterbinden, solange negative Effekte auf die Umwelt nicht ausgeschlossen werden könnten. Weiterhin werde sich das Ministerium bei internationalen Verhandlungen im Rahmen der CBD für die Wahrung des Vorsorgeprinzips einsetzen. Einen großen Forschungs- und Anpassungsbedarf sehe sie bezüglich der Umweltrisikobewertung von Gene Drive Organismen.7


Prozess im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat sein Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) parteiübergreifend damit beauftragt, offene ökologische, ethische und regulatorische Fragen rund um die Risiken und Handlungsoptionen sowie Alternativen zur Gene Drive Technologie in einer Technikfolgenabschätzung zu beantworten.8 Bisher wurden drei Gutachten vom Bundestag in Auftrag gegeben die zu möglichen Anwendungen von Gene Drives im Vergleich mit alternativen Herangehensweisen in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz sowie Gesundheit recherchieren. Im September 2021 wurde ein viertes Gutachten in Auftrag gegeben, dies soll den öffentlichen und wissenschaftlichen Diskurs zu Gene Drives analysieren. Die Berichte sollen dem Deutschen Bundestag dazu dienen, eine Positionierung zum Thema zu finden.


Positionierung der deutschen Parteien

Auf Anfrage eines Bündnisses von Umweltschutz- und Agrarverbänden im Frühjahr 2019 bekannten sich SPD9, Bündnis90/DieGrünen10 und Die Linke11 zu einem internationalen Gene Drive Moratorium. Die CDU/CSU12 bezeichnete diese Idee als prüfenswert.FPD und AfD positionierten sich dazu nicht.

Bezüglich des globalen Gene Drive Moratoriums schreiben die Parteien wörtlich:

CDU/CSU: „In der EU liegen keine Anträge zu Freilandversuchen mit Organismen vor, die mithilfe von Gene Drives verändert wurden. Es sind auch keine Pläne in diese Richtung bekannt. Gleichwohl sprechen sich CDU und CSU dafür aus, dass ergänzende Regelungen oder auch die Notwendigkeit eines Moratoriums geprüft werden.“ Zum Antwortbrief…

SPD: „Wir setzen uns für ein internationales Moratorium von Gene-Drives ein, da der Mangel an Wissen, Daten und Verständnis mit Blick auf ihre potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zur Folge haben.“ Zum Antwortbrief…

Bündnis90/Die Grünen: „Wir setzen uns für ein weltweites Moratorium gegen den Einsatz von Gene Drives ein. Das ist notwendig um dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen und Ökosysteme zu schützen.“ Zum Antwortbrief…

Die LINKE: „DIE LINKE setzt sich […] für ein sofortiges Moratorium gegen die Freisetzung von GVO insgesamt und insbesondere GVO mit Gene Drives ein.“ Zum Antwortbrief…

Forschungsprojekt zu Risikobewertung & Monitoring von Gene Drives im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz

Risikobewertung und Monitoringpläne für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Natur, zu denen auch Gene Drive Organismen gehören, beruhen auf Gesetzen, Prinzipien, Verfahren und Vorgaben der Europäischen Union. Die Umsetzung der Zulassung und die Durchführung des Monitorings liegt indes bei den EU-Mitgliedsstaaten.
Aus diesem Grund leitete das für die Umweltrisikobewertung von GVO in Deutschland zuständige Bundesamt für Naturschutz (BfN) Ende 2018 ein Forschungsprojekt ein, das potentielle Risiken und grundlegende Herausforderungen von Gene-Drives aufzeigen soll, bevor erste Freilandexperimente mit GDO erfolgen.

Das bei der Universität für Bodenkultur Wien angesiedelte Forschungsprojekt 13 soll unter anderem herausarbeiten, welche neuen Herausforderungen die Gene Drive Technologie an die Risikobewertung stellt und wie die ökologischen Folgen von Gene Drives erfasst und bewertet werden können. Zu diesem Zweck soll auch geprüft werden, inwieweit sich Gene Drives räumlich und zeitlich eingrenzen lassen und welche Rolle computerbasierte Modellierungen für die Bewertung von Umweltrisiken spielen können. Zusätzlich soll das Projekt analysieren, wie das von der EU vorgeschriebene Monitoring von GVO für Gene Drives angepasst werden müsste, um deren Umweltauswirkungen nach einer Freisetzung erfassen und bewerten zu können. Ergebnisse des Projekts sollen im Frühjahr 2021 vorliegen.

Quellen:

  1. Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit Website (2016). Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit; c2019. Stellungnahme der ZKBS zur Einstufung von gentechnischen Arbeiten zur Herstellung und Verwendung von höheren Organismen mit rekombinanten Gene-Drive-Systemen. Online: Microsoft Word – Schenkel Stellungn Gene Drive Az 45310.0111_fertig.doc (bund.de) [letzter Zugriff: 09.02.2022]
  2. Deutscher Bundesrat (2019). Drucksache 137/19 (Beschluss) – Beschluss des Bundesrates – Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen. Berlin: Bundesrat. p. 2. Online: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0101-0200/137-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1  [letzter Zugriff: 22.10.2020]
  3. ibid.
  4. Janßen G, Weiger H, Potthof C, Gelinsky E, Härlin B, Then C (2019). Brief an: Behrendt D (Berlin). 2019 Apr 11. Die Gentechniksicherheitsverordnung muss das Entweichen von hochinvasiven Gene Drive Organismen zuverlässig verhindern! Online: https://www.saveourseeds.org/fileadmin/pics/SOS/genedrives/Verb%C3%A4ndebrief_an_L%C3%A4nder_GTSV_ohne_Signatur.pdf [letzter Zugriff: 22.10.2020]
  5. European GMO-Free Regions Network (2018). Berlin Declaration 2018. 9th European Conference of GMO-Free Regions; 2018 Sep 7; Online: Berlin_Deklaration_2018_de.pdf (gmo-free-regions.org) [letzter Zugriff: 09.1022022]
  6. Agrarministerkonferenz (2019). Agrarministerkonferenz am 27.09.2019 in Mainz. Endgültiges Ergebnisprotokoll, TOP 12, Beschluss 4; Online: https://www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebnisprotokoll-amk-mainz_1570787484.pdf [letzter Zugriff: 13.03.2020]
  7. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2019). Brief an: Then C (München). 2018 Sep 24. Offener Brief vom 04. Juli 2018. Online: https://www.testbiotech.org/sites/default/files/Antwort%20BMU_Gene%20Drive_2018%20%281%29.pdf [letzter Zugriff: 11.03.2020]
  8. Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) Website (2019). Information on the project. Gene drives – technologies for propagating genetic modifications throughout populations. Online: www.tab-beim-bundestag.de/de/untersuchungen/u50000.html [letzter Zugriff: 11.03.2020]
  9. Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD), der Parteivorstand (2019). Brief an: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. und weitere Spitzenverbände aus Landwirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. 2019 Apr. 17. Online: https://www.saveourseeds.org/fileadmin/pics/SOS/genedrives/201904_Antwort_SPD_auf_Brief_EU-Spitzenkandidaten_bzgl_ngt_Gene_Drive_und_Patente.pdf [letzter Zugriff: 11.03.2020]
  10. Bündnis 90 / Die Grünen (2019). Brief an: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. Antworten auf die Wahlprüfsteine der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) anlässlich der Europawahl 2019. 2019 Apr. 3. Online: https://www.saveourseeds.org/fileadmin/pics/SOS/genedrives/201904_Antwort_Gr%C3%BCne_auf_Brief_EU-Spitzenkandidaten_bzgl_ngt_Gene_Drive_und_Patente.pdf [letzter Zugriff: 11.03.2020]
  11. Die Linke, Bundesgeschäftsstelle (2019). Brief an: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL e.V. (Lüneburg). Wahlprüfsteine Wahl zum Europäischen Parlament 2019. 2019 Mar. 29. Online: https://www.saveourseeds.org/fileadmin/pics/SOS/genedrives/201904_Antwort_Die_Linke_auf_Brief_EU-Spitzenkandidaten_bzgl_ngt_Gene_Drive_und_Patente.pdf [letzter Zugriff: 11.03.2020]
  12. Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich- Soziale Union in Bayern (CSU) (2019). Brief an: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) zur Wahl zum Europäischen Parlament 2019. 2019 Apr 10. Online: https://www.saveourseeds.org/fileadmin/pics/SOS/genedrives/201904_Antwort_CDU_auf_Brief_EU-Spitzenkandidaten_bzgl_ngt_Gene_Drive_und_Patente.pdf [letzter Zugriff: 11.03.2020]
  13. Universität für Bodenkultur Wien Website (ohne Jahr). Universität für Bodenkultur Wien; c2004-2020. Potenzielle Risiken synthetischer Gene Drive-Systeme und Anforderungen an das Monitoring. Online: https://forschung.boku.ac.at/fis/suchen.projekt_uebersicht?sprache_in=de&menue_id_in=300&id_in=12617 [letzter Zugriff: 11.03.2020]