Europäisches Parlament fordert Verbot der Freisetzung von Gene Drive Organismen

Parlamentsbericht zur EU Biodiversitätsstrategiefür 2030 betont das Vorsorgeprinzip

Das Europäische Parlament bekräftigte in seiner Plenarabstimmung am 08.062021 seine vorsorgeorientierte Haltung gegenüber dem Einsatz eines neuen Gentechnikverfahren namens Gene Drive.[i] In ihrem Bericht zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, fordern die Parlamentarier*innen, dass „im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip keine Freisetzungen von gentechnisch veränderten Gene Drive Organismen erlaubt werden sollten, auch nicht zu Naturschutzzwecken.“

Mareike Imken, Koordinatorin der europäischen Stop Gene Drive Kampagne begrüßt diese Entscheidung und kommentiert: „Mit seiner heutigen Position erkennt das Europäische Parlament an, dass die Gene Drive Technologie eine Reihe von wissenschaftlichen, regulatorischen, gesellschaftlichen und ethischen Fragen und Bedenken aufwirft. Da ihr Einsatz die biologische Vielfalt stark beeinträchtigen könnte, fordert das Europäische Parlament, jegliche Freisetzung in die Umwelt aufzuschieben, bis diese Fragen geklärt sind. Dies ist eine wichtige Botschaft, die in die laufenden Diskussionen zur globale Regulierung der Technologie auf dem nächsten Treffen der Internationalen Union für Naturschutz (IUCN) im September in Marseille und in die laufenden Vor-Verhandlungen zur COP 15 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Oktober einfließen sollte.“

27 zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Organisationen aus der gesamten EU hatten vor der Abstimmung einen Brief an die Parlamentarier*innen geschickt, um den Passus zu unterstützen. Er enthalte „vernünftige Vorschläge dafür, wie die frühere Position des Europäischen Parlaments in der Entschließung zur 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP15) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (2019/2824(RSP)) umgesetzt werden kann“.

In dieser früheren Position, die im Januar 2020 verabschiedet wurde, hatte das Europäische Parlament die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, „auf der COP15 ein globales Moratorium für Freisetzungen von Gene Drive-Organismen in die Natur, einschließlich Feldversuchen, zu fordern, um eine verfrühte Freisetzung dieser neuen Technologien zu verhindern und das Vorsorgeprinzip zu wahren, das sowohl im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union als auch in der CBD verankert ist.“

 

Hintergrundinformationen:

Dies ist der nun angenommene Passus, der im Bericht über das Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“(2020/2273(INI)) durch das Plenum des Europäischen Parlaments angenommen wurde. [ii]:

Das Europäische Parlament,

148. ist besorgt über die neuen Herausforderungen in den Bereichen Recht, Umwelt, biologische Sicherheit und Regierungsführung, die sich aus der Freisetzung von durch Genantrieb veränderten Organismen in die Umwelt, auch zu Naturschutzzwecken, ergeben könnten; nimmt den Bericht der Ad-hoc-Sachverständigengruppe des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu durch Genantrieb veränderten Organismen und lebenden veränderten Fischen zur Kenntnis, in dem Bedenken hinsichtlich der Schwierigkeiten geäußert werden, ihr Verhalten vorherzusagen, ihre Risiken zu bewerten und sie nach der Freisetzung zu kontrollieren; stellt fest, dass durch Genantrieb veränderte Organismen selbst zu invasiven Arten werden könnten; ist der Ansicht, dass auf globaler und EU-Ebene Leitfäden zur Risikobewertung, Instrumente und ein Rahmen für die Umweltüberwachung sowie eine klare globale Steuerung und wirksame Mechanismen zur Kontrolle und Umkehrung der Auswirkungen von durch Genantrieb veränderten Organismen vollständig entwickelt werden sollten und dass zusätzliche Forschung zu den gesundheitlichen, umweltrelevanten, ökologischen, ethischen und anderen Auswirkungen von durch Genantrieb veränderten Organismen erforderlich ist, um ihre potenziellen Auswirkungen besser zu verstehen; ist daher der Auffassung, dass im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip keine Freisetzungen von durch Genantrieb veränderten Organismen zugelassen werden sollten, auch nicht zu Naturschutzzwecken.

 

Pressemitteilung hier herunterladen.

Verbändebrief an MEPs vor der Abstimmung.

Veranstaltungsbericht eines vorherigen interaktiven runden Tisches, organisiert von allen Berichterstattern des Parlamentsberichts zur EU Biodiversitätsstrategie vom 8. Dezember 2020: Genetic engineering of wild species. Protection or destruction of nature?


[i] Abstimmungsergebnisse des Europaparlaments für Paragraphen der EU Biodiversitätsstrategie vom Plenum am 08.09.2021

[ii] Europäisches Parlament: Bericht über das Thema „EU Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für Natur in unserem Leben.“