Sicherheitsauflagen für die Gene Drive Forschung

Bundesrat beschließt strengere Sicherheitsauflagen als die Bundesregierung

Der Bundesrat hat sich am 07.06.2019 für die Verschärfung von Sicherheitsauflagen bei Laborexperimenten mit Gene-Drive-Organismen (GDO) in der Gentechniksicherheitsverordnung ausgesprochen. Zudem verlangt er die Erarbeitung von GDO-spezifischen Sicherheitsmaßnahmen und fordert die Bundesregierung auf, dem Naturschutz dabei besonderes Gewicht zu geben. Damit reagierten die Bundesländer auf eine Warnung von SOS vor zu niedrigen Sicherheitsstandards für Laborexperimente mit GDO in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Mücken, Fliegen, Mäuse, aber auch Pflanzen können durch ein neues Gentechnikverfahren namens Gene Drive so verändert werden, dass sie eine neue Eigenschaft schnell und flächendeckend in wildlebenden Populationen verbreiten. Durch eine spezielle Anwendung der sogenannten CRISPR-Cas-Technologie kann hier die gentechnische Manipulation selbst weitervererbt werden und so eine zeitlich und räumlich nicht kontrollierbare gentechnische Kettenreaktion in der Natur auslösen. Durch die Freisetzung solcher Gene-Drive-Organismen sollen ganze Populationen oder Arten in der Natur gentechnisch verändert oder auch ausgerottet werden. Bei Experimenten mit Gene-Drive-Organismen im Labor besteht die Gefahr, dass Versuchstiere entkommen. Bereits wenige freigesetzte GDO könnten theoretisch zur Ausrottung ihrer Art in der Natur führen.

Nachdem ein Bündnis aus NGOs (der AbL, dem BUND, dem GeN, der IG-Saatgut, Testbiotech und Save Our Seeds) in einem Brandbrief auf diese Gefahr hingewiesen hatte, wurden die für die Gentechniksicherheit zuständigen Bundesländer aktiv. Bei der Plenarsitzung des Bundesrates am 07.06.2019 beschlossen die für die Gentechnikaufsicht zuständigen Bundesländer, aus Vorsorgegründen die Festlegung von Sicherheitsstufe 3 (von vier) für Laborexperimente mit Gene-Drive-Organismen. Die Bundesregierung hatte in einer Novelle der Gentechniksicherheitsverordnung erstmals GDO in die Verordnung aufgenommen und für Laborexperimente nur die Sicherheitsstufe 2 vorgesehen.

Zusätzlich zu dieser Änderung appellierten die Bundesländer an die Bundesregierung, „über die in der Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen getroffenen Regelungen zu Gene Drive-Organismen hinaus unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips den Schutzgütern des § 1 Nummer 1 des Gentechnikgesetzes und insbesondere dem Naturschutz bei der künftigen Gestaltung der Vorgaben für die Risikobewertung und Sicherheitseinstufung von Gene Drive-Organis­men besonderes Gewicht zu geben.“

Nach dem Beschluss des Bundesrates kann die Gentechniksicherheitsverordnung nun in Kraft treten und nimmt erstmals Gene-Drive-Organismen in die Regulierung des Gentechnikrechts auf.

Allerdings gibt es auch einen Haken: Nach der „grundsätzlichen“ Einordnung von Gene-Drive-Organismen in die Sicherheitsstufe 3 findet eine Einzelfallbewertung durch die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) statt. Diese kann auf Grundlage dieser Bewertung eine andere Sicherheitsstufe wählen, auch die Sicherheitsstufe 1. Diese setzt voraus, dass das Risiko für Umwelt und menschliche Gesundheit durch die erforschten GVO zu vernachlässigen ist und erfordert deshalb keine speziellen Sicherheitsauflagen.

Aus diesem Grund war der begrüßenswerte Beschluss des Bundesrates nur der erste, dringend gebotene Schritt. Da die die Gentechniksicherheitsverordnung für die von Gene-Drive-Organismen ausgehenden Gefahren für die Artenvielfalt und Umwelt bislang nicht ausgelegt ist, sollten die ZKBS und die Länder möglichst zügig spezifische Sicherheitsmaßnahmen für diese neue Klasse von gentechnisch veränderten Organismen erarbeiten. Außerdem muss die seit Jahren vakante Expertenstelle zu Naturschutzfragen innerhalb der ZKBS nun schnell nachbesetzt werden. Eine Sicherheitseinstufung und Risikobewertung von Gene-Drive-Organismen ohne die besondere Gewichtung durch den Naturschutz, darf es nicht mehr geben.

Beschluss des Bundesrates zur Gentechniksicherheitsverordnung

Gentechniksicherheitsverordnung wie einst von der Regierung vorgeschlagen

Weitere Informationen:

SOS-Pressemitteilung im Vorfeld der Bundesratsabstimmung

Brief des NGO-Bündnisses an die Bundesländer

Spiegel-Artikel zum Einflussnahmeversuch des BMEL im Vorfeld der Bundesratsabstimmung